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Dissns

[
der; lateinisch
]
Meinungsverschiedenheit, Missverständnis; im allgemeinen Vertragsrecht: Einigungsmangel; solange sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt haben, über die eine Vereinbarung getroffen werden sollte, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen.

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