Lexikon

Dissnting Opinion

Justiz
[
- əˈpinjən; englisch, „abweichende Meinung“
]
das Recht des überstimmten Richters in einem Kollegialgericht, seine von der (Mehrheits-)Entscheidung abweichende Meinung zu veröffentlichen; in den USA sowie vielen anderen Staaten zulässig, in Deutschland beim Bundesverfassungsgericht und einigen Landesverfassungsgerichten eingeführt. Damit wird das Beratungsgeheimnis durchbrochen. Auch Sondervotum.

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