Lexikon
Drohung
Androhung; BedrohungInaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt als vom Willen des Drohenden abhängig dargestellt wird (Gegensatz: Warnung). Im bürgerlichen Recht unterliegt die unter Einfluss einer widerrechtlichen Drohung zustande gekommene Willenserklärung der Anfechtung. Im Strafrecht als Bedrohung, Landfriedensbruch oder Landzwang strafbar, außerdem als psychischer Zwang Tatbestandsmerkmal bei verschiedenen Delikten (z. B. Nötigung, Raub, Erpressung).