Lexikon
Landfriedensbruch
die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder an Bedrohungen von Menschen mit Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden, sowie die Einwirkung auf eine Menschenmenge, um ihre Bereitschaft zu diesen Handlungen zu fördern; strafbar nach § 125 StGB; Strafschärfung nach § 125a bei Waffengebrauch, bei besonders schweren Gewalttätigkeiten, für Plündern und für die Herbeiführung erheblichen Sachschadens.
In der
Schweiz
ist Landfriedensbruch Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden; sie wird gemäß Art. 260 Abs. 1 StGB mit Gefängnis oder Geldbuße bestraft. – In Österreich
ist Landfriedensbruch (§ 274 StGB) bei Kenntnis einer auf Tötung, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung gerichteten Zielsetzung der Zusammenrottung und bei Eintreten einer solchen Gewalttat strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (Anführer: 3 Jahre).
Wissenschaft
Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen
Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...
Wissenschaft
Haie stehen Schlange
Chinesische Forschende beobachten Pazifische Schlafhaie am Tiefsee-Buffet: Sie haben die Tiere mit einem versunkenen Kuh-Kadaver angelockt. von BETTINA WURCHE Ein großer dunkler Hai nähert sich dem Kadaver am Meeresboden, die Bewegungen des Pazifischen Schlafhais sind träge. Sein stumpf graubrauner Körper verschwimmt mit der...