Lexikon
Plünderung
unbefugte Aneignung von Sachen, die infolge von Krieg, Brand, Naturkatastrophen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung dem allgemeinen Zugriff offen liegen; nach allgemeinem Strafrecht Strafschärfungsgrund beim Landfriedensbruch und beim Diebstahl (§ 243 Nr. 6 StGB). In Kriegszeiten und bei Naturkatastrophen gelten meist Sonderbestimmungen, die oft die Todesstrafe vorsehen (früher auch im deutschen Recht). – Im Mittelalter und auch noch später war die Freigabe der Plünderung allerdings häufig eine Belohnung für siegreiche Truppen.
Wissenschaft
Weniger vergessen
Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...
Wissenschaft
Kindern das Leben retten
Durch Möglichkeiten der modernen Medizin überleben inzwischen viele Kinder mit angeborenem Herzfehler. von SUSANNE DONNER Die ersten zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes würden schwer werden, sagten die Ärzte Beate Lehmann (Name geändert) während ihrer Schwangerschaft. Sie hatten zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche...