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Plünderung

unbefugte Aneignung von Sachen, die infolge von Krieg, Brand, Naturkatastrophen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung dem allgemeinen Zugriff offen liegen; nach allgemeinem Strafrecht Strafschärfungsgrund beim Landfriedensbruch und beim Diebstahl (§ 243 Nr. 6 StGB). In Kriegszeiten und bei Naturkatastrophen gelten meist Sonderbestimmungen, die oft die Todesstrafe vorsehen (früher auch im deutschen Recht). Im Mittelalter und auch noch später war die Freigabe der Plünderung allerdings häufig eine Belohnung für siegreiche Truppen.
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Wissenschaft

Wer es hat zuerst gerochen…

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