Lexikon

Plünderung

unbefugte Aneignung von Sachen, die infolge von Krieg, Brand, Naturkatastrophen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung dem allgemeinen Zugriff offen liegen; nach allgemeinem Strafrecht Strafschärfungsgrund beim Landfriedensbruch und beim Diebstahl (§ 243 Nr. 6 StGB). In Kriegszeiten und bei Naturkatastrophen gelten meist Sonderbestimmungen, die oft die Todesstrafe vorsehen (früher auch im deutschen Recht). Im Mittelalter und auch noch später war die Freigabe der Plünderung allerdings häufig eine Belohnung für siegreiche Truppen.
Genetik, Verbindung
Wissenschaft

CRISPR/Cas im Praxistest

Seit der Entdeckung der Genschere vor zehn Jahren werden auf das gentechnische Werkzeug große Hoffnungen im Kampf gegen Erbkrankheiten, Stoffwechselstörungen und Aids gesetzt. Zeit für eine erste Bilanz. von RAINER KURLEMANN Die US-Amerikanerin Victoria Gray ist vermutlich die erste Frau, die mithilfe einer gezielten...

Stahlwerk
Wissenschaft

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