Lexikon

öffentliche Ordnung

die Ordnung des äußerlichen menschlichen Zusammenlebens. Unter der Sammelbezeichnung „Delikte gegen die öffentliche Ordnung“ sind in das StGB der Bundesrepublik Deutschland u. a. folgende Strafbestimmungen aufgenommen: Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch, Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Amtsanmaßung. Die Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist die wichtigste Aufgabe der Polizei.

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