Lexikon
Hausfriedensbruch
die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. – In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). – In Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Wissenschaft
Lebenszeichen von der Venus?
Eine rätselhafte Entdeckung in der Atmosphäre unseres höllischen Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Die Idee, die der britische Atmosphärenforscher und Ökologe James Lovelock bereits in den 1960er-Jahren formuliert hat, klingt einfach: Wenn ein Molekül in einer Atmosphäre hauptsächlich von Organismen gebildet wird und die Beiträge...
Wissenschaft
Das Atom der Biologen
Anfang der 1930er-Jahre lauschte ein junger Mann namens Max Delbrück, der 1969 als Empfänger des Nobelpreises für Medizin gefeiert werden sollte, in Kopenhagen der Rede des großen Physikers Niels Bohr, die von „Licht und Leben“ handelte. Bohr machte darin den Vorschlag, man solle in der Biologie das Gleiche versuchen, das in...
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