Lexikon

Hausfriedensbruch

die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. – In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). – In
Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Foto vom unteren Rand des Freskos
Wissenschaft

Islamisches Zelt über christlichem Altar

In einer Kirche im italienischen Ferrara hat eine Historikerin ein einzigartiges Fresko aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Das Wandbild in der Apsis zeigt ein kunstvoll gefertigtes islamisches Zelt aus bunten Stoffen, das wahrscheinlich sowohl auf dem Fresko als auch in der Realität als Vorhang für den Hochaltar der christlichen...

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Wissenschaft

Triumph des Möglichen

Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...

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