Lexikon

Hausfriedensbruch

die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). In
Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Laserstrahl
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Quanten-Diamanten

Sogenannte Fehlstellenzentren in Diamanten brillieren mit vielen vorteilhaften Eigenschaften. Das macht sie begehrt für den Einsatz in Quantencomputern, Quantennetzwerken und Quantensensorik. von DIRK EIDEMÜLLER Diamanten glänzen nicht nur in der Auslage beim Juwelier, auch in der Forschung machen sie eine gute Figur. Ihre...

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