Lexikon

Hausfriedensbruch

die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). In
Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Dinosaurier
Wissenschaft

Fäkale Forensik

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Volterra
Wissenschaft

Die Entzauberung des Vitruv

Vieles, was wir über römische Baukunst wissen, stammt von Marcus Vitruvius Pollio. Doch nicht alle Theater sind so konstruiert, wie von dem antiken Gelehrten beschrieben, belegen moderne Laserscans. von ROLF HEßBRÜGGE An kaum einem Ort kann man europäische Geschichte so gut begreifen wie im italienischen Volterra: In der rund 2....

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