Lexikon

Hausfriedensbruch

die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). In
Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Älterer Mann mit weißen Haaren, trägt VR-Headset und hält zwei Controller. Trägt rote Pullover.
Wissenschaft

»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«

Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...

PVC-Strahlrohr
Wissenschaft

Atomkern fotografiert

Ein schwer zu beobachtender Gammazerfall enthüllt Details über die Gestalt von Atomkernen. von DIRK EIDEMÜLLER Üblicherweise stellt man sich Atomkerne kugelrund vor. Aber einige Atomkerne sind ein wenig wie ein Diskus oder Rugbyball verformt. Allerdings sind die Kerne so winzig, dass es schwierig ist, genauere Aussagen über ihre...

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