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Hilfsmittel

ein Begriff, der von den gesetzlichen Krankenversicherungen definiert wurde. Er bezeichnet Sachleistungen, die entweder dem Ausgleich einer Behinderung oder der Sicherung eines Heilerfolges (auch Heilmittel) dienen. Hilfsmittel sind z. B. Hörhilfen, Brillen, Körperersatzteile, orthopädische Hilfen usw.

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