Lexikon

Reichskammergericht

höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, 1495 vom Reichstag zu Worms eingesetzt, zunächst in Frankfurt, 15261689 in Speyer, dann bis zur Auflösung 1806 in Wetzlar. Das Reichskammergericht, vom Kaiser und den Reichsständen gemeinschaftlich besetzt, urteilte über alle Zivilsachen der Reichsmittelbaren und behandelte die Beschwerden der Untertanen gegen den Landesherrn, Landfriedensbruch und Reichsacht; es war oberstes Appellationsgericht für alle Stadt- und Landgerichte.
Videocall
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Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen

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Wissenschaft

Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis

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