Lexikon

Reichskammergericht

höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, 1495 vom Reichstag zu Worms eingesetzt, zunächst in Frankfurt, 15261689 in Speyer, dann bis zur Auflösung 1806 in Wetzlar. Das Reichskammergericht, vom Kaiser und den Reichsständen gemeinschaftlich besetzt, urteilte über alle Zivilsachen der Reichsmittelbaren und behandelte die Beschwerden der Untertanen gegen den Landesherrn, Landfriedensbruch und Reichsacht; es war oberstes Appellationsgericht für alle Stadt- und Landgerichte.
Das Meer - ein zerbrechliches Ökosystem.
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Der Schutz der Ozeane

Lange Zeit hielt man die Weltmeere für unverwundbar – doch das sind sie nicht. Die UN-Dekade für Meeresforschung soll den Einigungsprozess der Weltgemeinschaft über Schutzmaßnahmen unterstützen. Von RAINER KURLEMANN Die Ozeane sind das gemeinsame Erbe der Menschheit. Diese Feststellung steht etwas versteckt in Artikel 136 der...

Kinder, Herzfehler
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Kindern das Leben retten

Durch Möglichkeiten der modernen Medizin überleben inzwischen viele Kinder mit angeborenem Herzfehler. von SUSANNE DONNER Die ersten zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes würden schwer werden, sagten die Ärzte Beate Lehmann (Name geändert) während ihrer Schwangerschaft. Sie hatten zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche...

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