Lexikon
Rezeptiọn
Rechtsgeschichte
An-, Auf- oder Übernahme, besonders von Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsgemeinschaft; als solche bedeutsam u. a. die Rezeption des römischen Rechts des Corpus juris civilis in der Bearbeitung durch die Postglossatoren, des kanonischen Rechts des Corpus juris canonici, aber auch des Lehnrechts der langobardischen Libri feudorum als maßgebendes Recht des europäischen Kontinents um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit. Diese Rezeption war ein langsamer gewohnheitsrechtlicher Vorgang der Gerichtspraxis, wird aber für das römisch-deutsche Reich nach dem Jahr der Errichtung des Reichskammergerichts (1495) datiert, in dessen Gerichtsordnung die Anwendung des gemeinen Rechts vorgeschrieben wurde.
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...