Lexikon
Rezeptiọn
Rechtsgeschichte
An-, Auf- oder Übernahme, besonders von Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsgemeinschaft; als solche bedeutsam u. a. die Rezeption des römischen Rechts des Corpus juris civilis in der Bearbeitung durch die Postglossatoren, des kanonischen Rechts des Corpus juris canonici, aber auch des Lehnrechts der langobardischen Libri feudorum als maßgebendes Recht des europäischen Kontinents um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit. Diese Rezeption war ein langsamer gewohnheitsrechtlicher Vorgang der Gerichtspraxis, wird aber für das römisch-deutsche Reich nach dem Jahr der Errichtung des Reichskammergerichts (1495) datiert, in dessen Gerichtsordnung die Anwendung des gemeinen Rechts vorgeschrieben wurde.
Wissenschaft
Hocheffizient und vielseitig
Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
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