Lexikon

Rezeptin

Rechtsgeschichte
An-, Auf- oder Übernahme, besonders von Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsgemeinschaft; als solche bedeutsam u. a. die Rezeption des römischen Rechts des Corpus juris civilis in der Bearbeitung durch die Postglossatoren, des kanonischen Rechts des Corpus juris canonici, aber auch des Lehnrechts der langobardischen Libri feudorum als maßgebendes Recht des europäischen Kontinents um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit. Diese Rezeption war ein langsamer gewohnheitsrechtlicher Vorgang der Gerichtspraxis, wird aber für das römisch-deutsche Reich nach dem Jahr der Errichtung des Reichskammergerichts (1495) datiert, in dessen Gerichtsordnung die Anwendung des gemeinen Rechts vorgeschrieben wurde.
Ernährung, Gesundheit
Wissenschaft

Streit um gesunde Ernährung

Fast täglich gibt es neue Meldungen, was gesund sein soll. Und viele Studien widersprechen sich. Woran liegt das? von CHRISTIAN WOLF Rotes Fleisch hat keinen guten Ruf. Wer übermäßig viel davon isst, erhöht damit angeblich massiv sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch der häufige Verzehr von verarbeitetem...

Insekten, Schädlinge
Wissenschaft

Düfte statt Pestizide

Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...

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