Lexikon
Reichsacht
eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauernden Exkommunikation die Reichsacht zu folgen habe. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht.

Wissenschaft
Lithium von hier
Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.
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Wissenschaft
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