Lexikon

Reichsacht

eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauernden Exkommunikation die Reichsacht zu folgen habe. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht.
Illustration_very_realistic_of_the_vision_of_earth_formation
Wissenschaft

Eine flüchtige Hülle

Wie die Erde zu ihrer ersten Atmosphäre kam. Von THORSTEN DAMBECK Gemessen an der Lebensspanne eines Menschen wirken sowohl die Sonne als auch unsere Erde wie unveränderliche Konstanten, die schon immer existiert haben. Doch vor etwa fünf Milliarden Jahren war das, was wir heute unser Sonnensystem nennen, nichts weiter als eine...

Wissenschaft

Natur ohne Vorbild

Weltweit entstehen Ökosysteme, die in keiner historischen Landschaft je existierten. Neue Forschung zeigt, dass viele von ihnen überraschend stabil und funktional sind. von ROMAN GOERGEN In der Nähe der schottischen Kleinstadt West Calder überragen gewaltige rostrote Hügel die sonst tief liegende Landschaft in der Region West...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon