Lexikon
Reichsacht
eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauernden Exkommunikation die Reichsacht zu folgen habe. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht.
Wissenschaft
»Wir werden an Grenzen stoßen«
Müssen wir auch in Deutschland vor dem Wasser zurückweichen? Langfristig schon, glaubt Michael Kleyer. Der emeritierte Professor für Naturschutz und Landschafts planung von der Universität Oldenburg beschäftigt sich seit Langem mit der Klimaanpassung von Küsten. Das Gespräch führte STEVE PRZYBILLA Professor Kleyer, wie gefährdet...
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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