Lexikon

Reichsacht

eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauernden Exkommunikation die Reichsacht zu folgen habe. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht.
Vater und Sohn spielen mit Wasserpistolen im Garten
Wissenschaft

Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen

Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...

Wissenschaft

Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges

Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...

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