Lexikon

Exkommunikatin

[
lateinisch, „Ausschluss“
]
Kirchenbann; Anathema
im katholischen Kirchenrecht das schwerste kirchliche Zuchtmittel (Beugestrafe) mit einstweiligem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche (Kirchengliedschaft), nicht aber aus der Kirche selbst. Im Mittelalter wurde unterschieden zwischen dem großen Kirchenbann (excommunicatio maior oder anathema), der aus der Gemeinschaft der Gläubigen, und dem kleinen Kirchenbann (excommunicatio minor), der von Sakramentsempfang und Gottesdienst ausschloss. Die Exkommunikation hatte staatliche Rechtsfolgen, da Friedrich II. 1220 verfügte, dass sechs Wochen nach Verhängung des Kirchenbannes die Reichsacht folgen solle. Nach neuerem Kirchenrecht bleibt der Exkommunizierte passives Mitglied der Kirche, er ist nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen; die Aufhebung der Exkommunikation erfolgt durch einen hoheitlichen Akt der Lossprechung.
Foto eines kleinen Restes des Aralsees in Usbekistan
Wissenschaft

Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich

Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...

Gedanken, Hirn, Neuronen
Wissenschaft

Sind die Gedanken noch frei?

Wissenschaftler untersuchen, ob sich Gedanken mithilfe von Hirnaufnahmen auslesen lassen. von CHRISTIAN WOLF Was haben Facebooks Mark Zuckerberg und der Tesla-Unternehmer Elon Musk gemeinsam? Beide träumen den Traum vom Gedankenlesen. Facebook kaufte 2019 das Start-Up CTRL-Labs. Die Firma tüftelt an der Entwicklung einer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch