Lexikon
Exkommunikatiọn
[
Kirchenbann; Anathemalateinisch, „Ausschluss“
]im katholischen Kirchenrecht das schwerste kirchliche Zuchtmittel (Beugestrafe) mit einstweiligem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche (Kirchengliedschaft), nicht aber aus der Kirche selbst. Im Mittelalter wurde unterschieden zwischen dem großen Kirchenbann (excommunicatio maior oder anathema), der aus der Gemeinschaft der Gläubigen, und dem kleinen Kirchenbann (excommunicatio minor), der von Sakramentsempfang und Gottesdienst ausschloss. Die Exkommunikation hatte staatliche Rechtsfolgen, da Friedrich II. 1220 verfügte, dass sechs Wochen nach Verhängung des Kirchenbannes die Reichsacht folgen solle. Nach neuerem Kirchenrecht bleibt der Exkommunizierte passives Mitglied der Kirche, er ist nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen; die Aufhebung der Exkommunikation erfolgt durch einen hoheitlichen Akt der Lossprechung.
Wissenschaft
Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten
Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...
Wissenschaft
Alte Gedichte verraten Rückgang der Flussdelfine in China
Der Jangtse-Glattschweinswal, benannt nach seinem Lebensraum im chinesischen Jangtse-Fluss, hat Menschen seit jeher beeindruckt. Doch sein Bestand geht immer mehr zurück, so dass der Flussdelfin inzwischen vom Aussterben bedroht ist. Um nachzuvollziehen, wie sich der Lebensraum dieses Schweinswals im Laufe der Zeit verändert hat...