Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zwingen

zwn|gen
V.
188, hat gezwungen
I.
mit Akk.
1.
jmdn. z.
a)
jmdn. mit Gewalt dazu bringen, etwas zu tun;
jmdn. zum Mitkommen z.; jmdn. z., etwas zu gestehen, einen Brief zu unterschreiben
b)
jmdn. mit Gewalt dazu bringen, eine bestimmte Lage, Stellung einzunehmen, sich an eine Stelle zu begeben;
jmdn. in die Knie z.
auch übertr.
jmdn. mit Gewalt, Drohungen zum Nachgeben bringen;
jmdn. zu Boden z.
c)
jmdn. dringend veranlassen, etwas zu tun;
sein Gebot zwingt mich zu schweigen; diese Nachricht zwingt mich zur sofortigen Rückkehr; sein Verhalten zwingt mich zur Bewunderung; man soll niemanden zu seinem Glücke z.
jeder muss selbst wissen, was gut für ihn ist
2.
landsch.
etwas z.
etwas (noch) bewältigen, essen können;
ich zwinge die letzten 100 Meter nicht mehr; zwingst du drei Klöße?
II.
refl.
sich z., etwas zu tun
mit Mühe etwas tun, sich überwinden, etwas zu tun;
ich muss mich z., freundlich zu ihm zu sein; sich zu einem Lächeln z.
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