Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Moskauer Vertragam 12. 8. 1970 von den Regierungschefs W. Brandt und A. N. Kossygin und den Außenministern W. Scheel und A. A. Gromyko unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR. Die beiden Staaten bekundeten ihr Bestreben, die Normalisierung der Lage in Europa zu fördern und dabei von der „wirklichen Lage“ auszugehen. Sie verpflichteten sich zu gegenseitigem Gewaltverzicht und erklärten die Grenzen aller europäischen Staaten einschließlich der Oder-Neiße-Linie und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR für unverletzlich. In einem bei der Unterzeichnung übergebenen „Brief zur deutschen Einheit“ stellte die Bundesregierung fest, dass der Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland stehe, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlange. Der Vertrag war das erste konkrete Ergebnis der Ostpolitik der Regierung Brandts. Er diente der Entkrampfung im Verhältnis zur UdSSR und schuf die Voraussetzungen für die Normalisierung der Beziehungen zu den anderen damals kommunistischen Staaten Osteuropas.
Der Moskauer Vertrag
Der Moskauer Vertrag
1970 handelte Egon Bahr den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion vom 12.8.1970 (Moskauer Vertrag) aus, der die Beziehungen beider Länder auf eine neue Grundlage stellte (Auszüge)
Artikel 2
Die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken werden ... ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und übernehmen die Verpflichtung, sich in Fragen, die die Sicherheit in Europa und die internationale Sicherheit berühren, sowie in ihren gegenseitigen Beziehungen gemäß Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt zu enthalten.
Artikel 3
Die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken... verpflichten sich, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen uneingeschränkt zu achten; sie erklären, dass sie keine Gebietsansprüche gegen irgendjemand haben und solche in Zukunft auch nicht erheben werden; sie betrachten heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich, wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Moskauer Vertrag: Unterzeichnung
Unterzeichnung des Moskauer Vertrages
Nach langwierigen Verhandlungen wurde im August 1970 der von der Bundesregierung angestrebte Vertrag mit der UdSSR in Moskau von Walter Scheel (links), Willy Brandt (Mitte) und Alexej N. Kossygin (rechts) unterzeichnet.
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