Lexikon

Ostpolitik

im weiteren Sinne die Außenpolitik Deutschlands bzw. der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Osteuropa; im engeren Sinne (neue Ostpolitik) die 1969 begonnenen Bemühungen der Regierung der sozialliberalen Koalition unter W. Brandt und W. Scheel, im Rahmen der Entspannungspolitik das Sonderverhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den kommunistischen Staaten Osteuropas zu entkrampfen und so weit wie möglich zu normalisieren. Die Ostpolitik war unlösbar mit einer Regelung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie des Berlin-Problems verknüpft. Frühere Bundesregierungen hatten am Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland festgehalten und keine Beziehungen zu Staaten aufgenommen, die die DDR anerkannten (Ausnahme: die Sowjetunion als für Gesamtdeutschland mitverantwortliche Siegermacht des 2. Weltkrieges); seit 1963 waren nur verhaltene Ansätze zu einer Auflockerung unterhalb der Schwelle der Anerkennung der DDR gemacht worden. Demgegenüber sprach W. Brandt in seiner Regierungserklärung 1969 von der Existenz zweier deutscher Staaten, die füreinander allerdings nicht Ausland seien, und erklärte die Bereitschaft zur Hinnahme des Status quo in Europa. Dies bildete die Voraussetzung für Vereinbarungen, die nicht alle bestehenden Gegensätze aufheben konnten, aber die Entspannung in Europa förderten, menschliche Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren östlichen Nachbarn erleichterten, die Härten der deutschen Teilung milderten und die Bindungen Westberlins an die Bundesrepublik Deutschland sicherten. Rechtlich kodifiziert wurde die Ostpolitik in den Jahren 19701973 durch bilaterale Verträge (deutsch-sowjetischer Vertrag, deutsch-polnische Verträge, Grundvertrag, deutsch-tschechoslowakischer Vertrag), durch das Viermächteabkommen über Berlin und durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Ungarn und Bulgarien.
Moskauer Vertrag: Unterzeichnung
Unterzeichnung des Moskauer Vertrages
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