Lexikon
Viermächteabkommen über Berlin
Vierseitiges Abkommen; Berlin-Abkommenam 3. 9. 1971 unterzeichnetes, am 3. 6. 1972 in Kraft getretenes Abkommen zwischen Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA zur Regelung von Fragen in Bezug auf Berlin, die seit 1948/49 strittig waren; ergänzt durch 4 Anlagen und 3 begleitende Dokumente. Das Viermächteabkommen bestätigte den Fortbestand der Viermächteverantwortung. Es stellte fest, dass Berlin (West) kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, dass jedoch besondere Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Weiterhin regelte es den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die Einreise von Bewohnern des Westteils in den östlichen Teil der Stadt und die DDR, den Umfang der Bundespräsenz in Berlin (West) und dessen Außenvertretung durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Gebietsfragen. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990 ist das Viermächteabkommen über Berlin gegenstandslos geworden.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
Wann ist Nd am Ende?
Geschrieben ist die Sache eindeutig: Ende ist Ende. Aber wenn Chemikerinnen und Chemiker von Ende sprechen, meinen sie vielleicht Nd – das chemische Elementsymbol für Neodym. Der Name ist den meisten vermutlich schon einmal untergekommen, und manche werden sogar wissen, dass es ein Element der sogenannten Seltenen Erden...