Lexikon

Viermächteabkommen über Berlin

Vierseitiges Abkommen; Berlin-Abkommen
am 3. 9. 1971 unterzeichnetes, am 3. 6. 1972 in Kraft getretenes Abkommen zwischen Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA zur Regelung von Fragen in Bezug auf Berlin, die seit 1948/49 strittig waren; ergänzt durch 4 Anlagen und 3 begleitende Dokumente. Das Viermächteabkommen bestätigte den Fortbestand der Viermächteverantwortung. Es stellte fest, dass Berlin (West) kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, dass jedoch besondere Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Weiterhin regelte es den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die Einreise von Bewohnern des Westteils in den östlichen Teil der Stadt und die DDR, den Umfang der Bundespräsenz in Berlin (West) und dessen Außenvertretung durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Gebietsfragen. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990 ist das Viermächteabkommen über Berlin gegenstandslos geworden.
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Lilienthal,_Otto_Flugpionier,
1848_–_1896.

Flugversuch_mit_dem_zuletzt_konstruierten_Hängegleiter.

Foto,_1896.
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