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Wer wird häufig als vierte Gewalt bezeichnet?

Die Medien, denn sie kontrollieren durch ihre Berichterstattung die übrigen Instanzen. Im Idealfall decken sie Missstände auf, hinterfragen Entscheidungen von Regierungen und Gerichten, thematisieren gesellschaftliche Probleme, stoßen Diskussionen an und üben zudem eine elementare Bildungsfunktion aus.

Der Bürger wird durch die Medien informiert, kann sich eine eigene Meinung bilden und so an der gesellschaftlichen Meinungsbildung teilnehmen. Eine tatsächliche »vierte Gewalt im Staat« sind die Medien dennoch nicht, denn sie haben ein eigenes, unabhängiges Interesse an ihrer Tätigkeit und sind – anders als die anderen Gewalten im Staat – nicht dem Gemeinwohl verpflichtet.

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