Lexikon
Anfechtung
bürgerliches Recht
Herbeiführen der Nichtigkeit einer zunächst wirksamen eigenen Willenserklärung des Anfechtenden durch einfache Erklärung gegenüber demjenigen, der aus ihr ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten kann, wegen Irrtums, Übermittlungsfehler, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119–124 BGB): Die angefochtene Willenserklärung gilt als von Anfang an nichtig.
Wissenschaft
Der große Sprung
Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...
Wissenschaft
Bioinspirierte Wasseraufbereitung
Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...