Lexikon
Anfechtung
bürgerliches Recht
Herbeiführen der Nichtigkeit einer zunächst wirksamen eigenen Willenserklärung des Anfechtenden durch einfache Erklärung gegenüber demjenigen, der aus ihr ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten kann, wegen Irrtums, Übermittlungsfehler, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119–124 BGB): Die angefochtene Willenserklärung gilt als von Anfang an nichtig.
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...
Wissenschaft
Das Matrjoschka-Multiversum
Besteht der Kosmos aus zahllosen Universen – in Schwarzen Löchern ineinander geschachtelt wie bei russischen Puppen? von RÜDIGER VAAS Dass unser Universum in etwas Umfassenderes eingebettet sein könnte, ist ein alter Gedanke. Der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hat beispielsweise schon vor 1662 überlegt, ob...
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