Lexikon
Anfechtung
bürgerliches Recht
Herbeiführen der Nichtigkeit einer zunächst wirksamen eigenen Willenserklärung des Anfechtenden durch einfache Erklärung gegenüber demjenigen, der aus ihr ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten kann, wegen Irrtums, Übermittlungsfehler, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119–124 BGB): Die angefochtene Willenserklärung gilt als von Anfang an nichtig.
Wissenschaft
Heiße Spuren
Materialien, die zugleich fest und flüssig sein können, überraschend heilsame Protein-Moleküle – und vielleicht auch Supraleiter, die elektrischen Strom bei Raumtemperatur verlustfrei leiten: Erkenntnisse aus Quantensimulationen bringen Bewegung in viele Bereiche der Forschung. von RALF BUTSCHER Fest, flüssig und gasförmig: Das...
Wissenschaft
Die Neuentdeckung unserer Nachbarwelt
Im Orbit, zu Land und in der Luft: Nie zuvor erforschten so viele automatische Späher die Geheimnisse des Mars. Auch China beteiligt sich mit einer komplexen Mission. von THORSTEN DAMBECK Was wird von den Ereignissen im Jahr 2021 bleiben? Womöglich erinnert man sich an den Sturm auf das US-Kapitol oder an die verheerende Flut im...