Lexikon
Anfechtung
bürgerliches Recht
Herbeiführen der Nichtigkeit einer zunächst wirksamen eigenen Willenserklärung des Anfechtenden durch einfache Erklärung gegenüber demjenigen, der aus ihr ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten kann, wegen Irrtums, Übermittlungsfehler, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119–124 BGB): Die angefochtene Willenserklärung gilt als von Anfang an nichtig.
Wissenschaft
Schnecken, Schwämme, Nussschalen
So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenwelt, so breit ist die Palette an bizarren Materialstrukturen, die die Natur im Verlauf der Evolution hervorgebracht hat. Sie bieten pfiffige Lösungen für viele Herausforderungen in der Technik und Medizin. von Reinhard Breuer
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Wissenschaft
Antarktis: Mehr Stürme durch schmelzendes Meereis
Lange galt das antarktische Meereis als relativ robust, doch inzwischen nagt auch an ihm der Klimawandel. Im Februar 2023 erreichte das Meereis rund um den Südkontinent die geringste Ausdehnung seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1980. Eine Studie zeigt nun, wie sich der Verlust dieser Eisdecke auf das Klimasystem auswirkt....
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