Lexikon
Friedrich Wilhelm IV.
Vor dem Vereinigten Landtag lehnt Friedrich Wilhelm IV. 1847 eine konstitutionelle Monarchie kategorisch ab:
Ein Teil der Presse zum Beispiel fordert von Mir und Meiner Regierung geradezu Revolution in Kirche und Staat, von ihnen aber, Meine Herren, Akte zudringlicher Undankbarkeit, der Ungesetzlichkeit, ja des Ungehorsams. Es sehen auch Viele, und unter ihnen ehrenwerte Männer, Unser Heil in der Verwandlung des natürlichen Verhältnisses zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles Verhältnis durch Urkunden verbrieft, durch Eide besiegelt ... Ich sprech' es aus, Meine Herren. Wie im Feldlager ohne die allerdringendste Gefahr und größte Torheit nur Ein Wille gebieten darf, so können dieses Landes Geschicke, soll es nicht augenblicklich von seiner Höhe fallen, nur von Einem Willen geleitet werden, - und beginge der König von Preußen einen Frevel, wenn er von seinen Untertanen die Folgsamkeit des Knechtes forderte, so würde er wahrscheinlich einen noch viel größeren Frevel begehen, wenn er nicht das von ihnen fordern wollte, was die Krone des freien Mannes ist, den Gehorsam um Gottes und des Gewissens willen ...
Es drängt Mich zu der feierlichen Erklärung, dass es keiner Macht der Erde je gelingen soll, Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und Ich es nun und nimmermehr zugeben werde, dass sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sich die alte, heilige Treue zu ersetzen. Zwischen uns sei Wahrheit. Von einer Schwäche weiß Ich Mich gänzlich frei. Ich strebe nicht nach eitler Volksgunst ...
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