Lexikon

Scherzerklärung

nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§ 118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.
Menschen, Versuch, Rochen
Wissenschaft

Die neuen Softies

Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...

Gehirn, Nervensystem, Kind
Wissenschaft

Geerbter Schutz

Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...

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