Lexikon

Scherzerklärung

nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§ 118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.
Wissenschaftliche Aufnahme eines kleinen Spinnentiers auf einer weißen, strukturierten Oberfläche gegen schwarzen Hintergrund.
Wissenschaft

Mit Spannung und Thermik in die Lüfte

Winzig kleine und auch gar nicht so kleine Tiere können ohne Flügel prima viele Kilometer weit und hoch fliegen. Von THOMAS ZAUNER Es fliegt und fleucht in der Atmosphäre. Luftplankton muss nicht mikroskopisch klein sein. Insekten, Spinnen und anderes Kleingetier, das durch den Wind emporgehoben wird, zählen auch dazu. Wie bei...

Agile One
Wissenschaft

Wie Roboter für das Leben lernen

Damit Roboter sinnvoll handeln können, reicht es nicht, Texte und Bilder aus dem Internet zu nutzen. KI-Roboter brauchen außerdem perfekte 3D-Simulationen und lehrreiche Daten aus der realen Welt. von ULRICH EBERL Sogar der „New York Times“ war sie eine Reportage wert: die stehende Welle des Eisbachs am südlichen Rand des...

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