Lexikon
Scherzerklärung
nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§ 118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.
Wissenschaft
Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz
Generative künstliche Intelligenz benötigt riesige Rechenzentren mit der neuesten Computertechnologie. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie sich die Ausbreitung von KI auf die Menge des Elektroschrotts auswirkt. Demnach könnten bis 2030 bis zu fünf Millionen Tonnen Elektroschrott allein durch ausrangierte Geräte von KI-...
Wissenschaft
Regenwasser könnte erste Zell-Vorläufer stabilisiert haben
Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....