Lexikon
Scherzerklärung
nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§ 118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.

Wissenschaft
Wal-Verwandtschaften im Südpolarmeer
Im nahrungsreichen Süden leben etwa 25.000 Orcas, zugehörig zu vier Orca-Ökotypen. Aufgrund ihrer Unterschiede „durch Kultur“ sind die Grenzen zu (Unter-)Arten schwer zu ziehen. von BETTINA WURCHE Schwertwale sind intelligente und soziale Tiere, kooperative Jäger und die größten Raubtiere des Ozeans. Im Südpolarmeer lassen sich...

Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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