Lexikon
Scherzerklärung
nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§ 118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.
Wissenschaft
Verspielte Menschen litten weniger unter Pandemiestress
Was bestimmt, wie gut wir Stress und Krisen im Leben verkraften? Beobachtungen aus der Zeit der Corona-Pandemie legen nun nahe, dass Menschen mit einer spielerischen Einstellung zum Leben resilienter sein könnten. Erwachsene mit dieser Haltung litten weniger unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie als weniger verspielte...
Wissenschaft
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...
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