Lexikon

arglistige Täuschung

im bürgerlichen Recht böswillige Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, mit dem Vorsatz, den Getäuschten zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen; berechtigt zur Anfechtung der Willenserklärung. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur binnen Jahresfrist möglich (§§ 123 ff. BGB). Im Eherecht kann bei arglistiger Täuschung die Aufhebung der Ehe begehrt werden. Ähnlich in Österreich nach §§ 870 ff. ABGB.
Wissenschaft

Gravitationswellen von fremden Raumschiffen?

Physiker berechnen neue Möglichkeiten, außerirdische Intelligenzen nachzuweisen. von RÜDIGER VAAS Von Fiction zu Science ist es oft nur ein kurzer Weg. Wieder einmal demonstriert hat das eine Gruppe US-amerikanischer Physiker um Luke Sellers und Alexey Bobrick. Ihr Thema: Technosignaturen mutmaßlicher Superzivilisationen im All,...

Buckelwal
Wissenschaft

Walgesänge ähneln menschlicher Sprache

Der Gesang der Buckelwale wird von Generation zu Generation kulturell weitergegeben. Zwei Studien zeigen nun, dass die Struktur des Walgesangs den gleichen linguistischen Grundregeln folgt wie menschliche Sprachen. Ähnlich wie unsere Sprache aus Sätzen, Wörtern und Silben besteht, sind auch die Walgesänge hierarchisch...

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