Lexikon
arglistige Täuschung
im bürgerlichen Recht böswillige Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, mit dem Vorsatz, den Getäuschten zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen; berechtigt zur Anfechtung der Willenserklärung. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur binnen Jahresfrist möglich (§§ 123 ff. BGB). Im Eherecht kann bei arglistiger Täuschung die Aufhebung der Ehe begehrt werden. – Ähnlich in Österreich nach §§ 870 ff. ABGB.
Wissenschaft
Potenzielles neues Malaria-Mittel entdeckt
Der Wirkstoff Nitisinon ist bislang als Medikament für Menschen mit seltenen Stoffwechselstörungen zugelassen. Künftig könnte er aber auch helfen, Malaria zu bekämpfen. Denn wie Forschende jetzt herausgefunden haben, ist Nitisinon giftig für blutsaugende Moskitos, die den Malaria-Erreger übertragen. Auch das Blut von Menschen,...
Wissenschaft
Welche Körperteile sind uns am wichtigsten?
Ob Arm, Fuß oder Auge, die meisten Menschen bewerten einige ihrer Körperteile als wichtiger als andere. Dahinter steckt jedoch keine individuelle Einschätzung, sondern vielmehr eine Priorisierung, die über alle Kulturen und Zeitalter hinweg gleichgeblieben ist, wie Psychologen herausgefunden haben. Demnach bewerten die Menschen...