Lexikon
arglistige Täuschung
im bürgerlichen Recht böswillige Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, mit dem Vorsatz, den Getäuschten zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen; berechtigt zur Anfechtung der Willenserklärung. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur binnen Jahresfrist möglich (§§ 123 ff. BGB). Im Eherecht kann bei arglistiger Täuschung die Aufhebung der Ehe begehrt werden. – Ähnlich in Österreich nach §§ 870 ff. ABGB.
Wissenschaft
Biosphäre an der Belastungsgrenze
Alles Leben auf der Erde hängt von einer intakten Biosphäre ab. Die Ökosysteme unserer Welt sorgen dafür, dass die Bedingungen auf unserem Planeten stabil bleiben: Pflanzen wandeln bei der Photosynthese CO2 in Biomasse um, die Menschen und Tiere ernährt. Doch wir Menschen entnehmen so viel Biomasse aus der Natur, dass das fein...
Wissenschaft
Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?
Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...