Lexikon
arglistige Täuschung
im bürgerlichen Recht böswillige Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, mit dem Vorsatz, den Getäuschten zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen; berechtigt zur Anfechtung der Willenserklärung. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur binnen Jahresfrist möglich (§§ 123 ff. BGB). Im Eherecht kann bei arglistiger Täuschung die Aufhebung der Ehe begehrt werden. – Ähnlich in Österreich nach §§ 870 ff. ABGB.
Wissenschaft
Frühe Diagnose
Neue Biomarker helfen, allererste Warnsignale der Parkinsonerkrankung zu erkennen, noch bevor die typischen motorischen Symptome zur Diagnose führen. von CHRISTIAN JUNG Nach wie vor weiß man bei Morbus Parkinson nicht, wie lange die Erkrankung im Körper unbemerkt Anlauf nimmt, bevor sie sichtbar und vor allem bis sie korrekt...
Wissenschaft
Der unruhige Rote Planet
Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...
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