Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).
Wissenschaft
Gentherapie gegen Krebs
Mit maßgeschneiderten Abwehrzellen lassen sich Blutkrebs und möglicherweise künftig auch andere Krebsarten bekämpfen. von Gerlinde Felix Emily Whitehead hatte Glück im Unglück: Zwar gehörte sie zu den 5 von 100000 Kindern unter sechs Jahren, die pro Jahr an einer akuten lymphatischen Leukämie erkranken. Und ihr half die übliche...
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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