Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).
Wissenschaft
Präzise Medizin fürs Gehirn
Das Gehirn schien kaum erreichbar für Moleküle, die punktgenau und ursächlich ins Krankheitsgeschehen von schweren Nervenleiden eingreifen. Doch die Neurologie ist im Umbruch. von SUSANNE DONNER Unter allen Organen ist das Gehirn der Inbegriff der Genauigkeit. Jede Kleinigkeit im Nervengewebe macht einen Unterschied: Der Spiegel...
Wissenschaft
Es riecht nach Revolution
Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...