Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).

Wissenschaft
Alexa hört auf Gefühle
Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...

Wissenschaft
Wie die Städte leiser werden
Die Lärmbelastung in Städten kostet ihre Bewohner Lebenszeit. Doch weltweit tüfteln Forscher an unterschiedlichen Lösungen gegen den Krach. von MARTIN ANGLER Die Rue D’Avron ist eine von vielen Nebenstraßen in der Pariser Innenstadt, nur einen Steinwurf vom berühmten Père-Lachaise-Friedhof entfernt, auf dem Édith Piaf und Jim...