Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).
Wissenschaft
Tierische Auszeit
Wenn Lebensbedingungen zu schlecht werden, treten manche Tiere die Flucht nach innen an und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Auf den Spuren einer tierischen Superkraft. von RALF STORK Die Evolution hat viele Wege gefunden, wie Tiere die Herausforderungen des Winters meistern. Manche setzen auf eine Fettschicht und ein gut...
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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