Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).

Wissenschaft
Warum für Nachtisch immer noch Platz ist
Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...

Wissenschaft
Forschung trifft Industrie
Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...
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