Lexikon

Verwaltungsverfahren

das Verfahren der Verwaltungsbehörden im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, umfasst außer dem Setzen von Verwaltungsakten als den sachlichen Verwaltungsentscheidungen auch die Verwaltungsvollstreckung. Eine Zusammenfassung der allgemeinen Verfahrensregelungen wurde mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. 5. 1976 (Neufassung: 23. 1. 2003) geschaffen. Das Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden, bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Behörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
In der
Schweiz
ist das Verwaltungsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen teils kantonal, teils durch den Bund geregelt. In
Österreich
ähnlich geregelt wie in Deutschland.
Entscheidungen treffen.jpg
Wissenschaft

Entschieden entscheiden

Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...

Bus
Wissenschaft

Ein Omnibus ohne Fahrer

Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon