Lexikon
Verwaltungsverfahren
das Verfahren der Verwaltungsbehörden im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, umfasst außer dem Setzen von Verwaltungsakten als den sachlichen Verwaltungsentscheidungen auch die Verwaltungsvollstreckung. Eine Zusammenfassung der allgemeinen Verfahrensregelungen wurde mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. 5. 1976 (Neufassung: 23. 1. 2003) geschaffen. Das Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden, bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Behörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
In der
Schweiz
ist das Verwaltungsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen teils kantonal, teils durch den Bund geregelt. In Österreich
ähnlich geregelt wie in Deutschland.
Wissenschaft
News der Woche 27.06.2025
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Ein verletzlicher Schutzschild
Meteoriten, kosmische Strahlung und abstürzende Satelliten – noch bietet unsere Lufthülle weitreichenden Schutz vor Gefahren aus dem Weltall. Doch sie ist fragil und muss ihrerseits geschützt werden. Von THORSTEN DAMBECK Der 15. Februar 2013 begann im russischen Ural für viele Menschen mit einem Schock: Ein greller Blitz...