Lexikon
Wiederaufnahmeverfahren
Zivilprozess
die Überprüfung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen in einem neuen Verfahren nur bei unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts oder unvorschriftsmäßiger Vertretung einer Partei sowie bei Mitwirkung eines an sich von der Mitwirkung ausgeschlossenen oder mit Erfolg abgelehnten Richters (Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO) oder in bestimmten Fällen der Unrichtigkeit von Urteilsgrundlagen (Restitutionsklage, § 580 ZPO). – Ähnlich in Österreich (§§ 530 ff. ZPO; §§ 352 ff. StPO). Das Wiederaufnahmeverfahren ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich; im Verwaltungsverfahren nach § 69 AVG. Das Wiederaufnahmeverfahren heißt in der Schweiz Revisionsverfahren oder Restitutionsverfahren.
Wissenschaft
Die Babylonier und der Mond
Im alten Babylon oblag es den Hofastrologen, die Vorgänge am Himmel zu beobachten, zu deuten und Vorhersagen zu treffen. Insbesondere Mondfinsternisse galten als Vorboten kommenden Unheils, wie auf vier Omen-Tafeln zu lesen ist, deren Übersetzung vor wenigen Monaten veröffentlicht wurde. Die mit Keilschrift versehenen...
Wissenschaft
Das Leben danach
Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...
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