Lexikon
Eid
in bestimmter Form abgegebene Versicherung des Eidesleistenden, dass er eine wahre Aussage gemacht hat (assertorischer Eid – z. B. Zeugeneid) oder seine Pflichten treu erfüllen wird (promissorischer Eid – z. B. Dienst-, Verfassungseid). Vor Gericht müssen Zeugen, im Zivilprozess u. U. auch Parteien ihre Aussagen durch Eid bekräftigen. Bei Sachverständigen geht die Eidesnorm dahin, dass sie Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Den Amts- bzw. Diensteid leisten Bundespräsident, Minister, Beamte und Richter.
Clinton, Bill: Vereidigung
Vereidigung von Bill Clinton
© Corbis/Bettmann/Reuters
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