Lexikon
Eid
in bestimmter Form abgegebene Versicherung des Eidesleistenden, dass er eine wahre Aussage gemacht hat (assertorischer Eid – z. B. Zeugeneid) oder seine Pflichten treu erfüllen wird (promissorischer Eid – z. B. Dienst-, Verfassungseid). Vor Gericht müssen Zeugen, im Zivilprozess u. U. auch Parteien ihre Aussagen durch Eid bekräftigen. Bei Sachverständigen geht die Eidesnorm dahin, dass sie Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Den Amts- bzw. Diensteid leisten Bundespräsident, Minister, Beamte und Richter.
Clinton, Bill: Vereidigung
Vereidigung von Bill Clinton
Der Demokrat Bill Clinton wird vom Obersten Richter der Vereinigten Staaten als 42. Präsident vereidigt.
© Corbis/Bettmann/Reuters
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
Der Beitrag Lichtkrümmung als Sternenwaage erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...