Lexikon
Eid
in bestimmter Form abgegebene Versicherung des Eidesleistenden, dass er eine wahre Aussage gemacht hat (assertorischer Eid – z. B. Zeugeneid) oder seine Pflichten treu erfüllen wird (promissorischer Eid – z. B. Dienst-, Verfassungseid). Vor Gericht müssen Zeugen, im Zivilprozess u. U. auch Parteien ihre Aussagen durch Eid bekräftigen. Bei Sachverständigen geht die Eidesnorm dahin, dass sie Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Den Amts- bzw. Diensteid leisten Bundespräsident, Minister, Beamte und Richter.
Clinton, Bill: Vereidigung
Vereidigung von Bill Clinton
Der Demokrat Bill Clinton wird vom Obersten Richter der Vereinigten Staaten als 42. Präsident vereidigt.
© Corbis/Bettmann/Reuters
Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
Wissenschaft
Unser unzuverlässiges Gedächtnis
Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....