Lexikon

Dispositiọnsmaxime

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lateinisch
]
Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Foto einer männlichem Asselspinne mit Eierhüllen
Wissenschaft

Neue Art der Symbiose in der Tiefsee

Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...

Wissenschaft

Stressgeruch macht Hunde pessimistisch

Mit Anspannung belastete Luft drückt Hunden offenbar auf die Stimmung: Wenn sie den Geruch gestresster Personen wahrnehmen, gehen sie mit einer eher pessimistischen Erwartungshaltung auf Neues zu, lassen Studienergebnisse vermuten. Es könnte sich dabei somit um eine Form der emotionalen Ansteckung zwischen Mensch und Tier handeln...

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