Lexikon
Dispositiọnsmaxime
[
lateinisch
]Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Wissenschaft
Wer nicht fliegen kann, gleitet eben
Wie Fische und Frösche, Echsen, Hörnchen und sogar Schlangen der Schwerkraft trotzen. Von RALF STORK Flucht vor Feinden, höhere Mobilität, leichterer Zugang zu Nahrung – die Vorteile des Fliegens liegen auf der Hand. Kein Wunder, dass zum Beispiel bei den Insekten 80 bis 90 Prozent der Arten das Fliegen für sich entdeckt haben....
Wissenschaft
Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...