Lexikon
Dispositiọnsmaxime
[
lateinisch
]Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Wissenschaft
Wie geht es unseren Kindern?
Mehrere Studien zeichnen ein deutliches Bild von der psychischen Verfassung der jungen Generation in Zeiten der Pandemie und davor. Die Risiken für Probleme sind demnach ungleich verteilt. von EVA TENZER Vor der Pandemie gab es Hoffnung: Studien verzeichneten bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einen...
Wissenschaft
Der heilige Trunk
In der Antike gehörten die griechischen Mysterien von Eleusis über Jahrhunderte zu den wichtigsten Kulten der Mittelmeerwelt. Teilnehmer berichteten von spirituellen Visionen nach dem Genuss eines besonderen Getränks. Schon der LSD-Pionier Albert Hofmann vermutete, dass dafür der Mutterkornpilz verantwortlich gewesen sein könnte...