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Dispositinsmaxime

[
lateinisch
]
Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Schwarze Löcher, All, Universum
Wissenschaft

Schwarze Löcher erschüttern das All

Die größten Energieschleudern im Universum sind unsichtbar – doch Astrophysiker können ihre Gravitationswellen nun im Wochentakt messen. von RÜDIGER VAAS Als am 11. Februar 2016 die erste Messung von Gravitationswellen bekannt gegeben wurde, schmückte die sensationelle Nachricht die Titelseiten vieler Zeitungen aus aller Welt....

Oktopus
Wissenschaft

Unterschätzte Intelligenz

Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...

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