Lexikon

Dispositinsmaxime

[
lateinisch
]
Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Biber
Wissenschaft

Eine doppelte Überraschung

Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...

Duogynon
Wissenschaft

»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«

In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...

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