Lexikon

Anerkenntnis

Zivilprozess
das Zugeben (Anerkennen) der Berechtigung des Klageanspruchs durch den Beklagten; führt auf Antrag des Klägers zum Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO). Vom Anerkenntnis zu unterscheiden ist das nur Tatsachen betreffende Geständnis.
Chargebox, Batterie
Wissenschaft

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Zusammenhänge
Wissenschaft

Zufall oder Zusammenhang?

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