Lexikon
Anerkenntnis
Zivilprozess
das Zugeben (Anerkennen) der Berechtigung des Klageanspruchs durch den Beklagten; führt auf Antrag des Klägers zum Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO). Vom Anerkenntnis zu unterscheiden ist das nur Tatsachen betreffende Geständnis.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Zufall oder Zusammenhang?
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