Lexikon
Anerkenntnisurteil
das aufgrund eines Anerkenntnisses des Beklagten auf Antrag des Klägers ergehende, der Klage stattgebende Endurteil (§ 307 ZPO). Es wird ohne Sachprüfung erlassen. Das Gericht prüft nur, ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen und ob das Anerkenntnis zulässig ist. In Ehe-, Personenstands- und Entmündigungssachen ist ein Anerkenntnisurteil nicht zulässig (§§ 617, 640 ZPO).
Ähnlich in
Österreich
(§ 395 ZPO).
Wissenschaft
Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!
Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...

Wissenschaft
Schlauer Staub
Winzige Computersysteme sollen tief in unseren Alltag eindringen, um uns das Leben zu erleichtern. Auf dem Weg dorthin gibt es allerdings noch einige technische Herausforderungen zu meistern. von THOMAS BRANDSTETTER Computer werden immer kleiner. Während die Ungetüme der 1960er-Jahre noch ganze Räume füllten, fanden sie in den...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wege aus der Abhängigkeit
Die Rätsel des Weißen Trüffels
Wie geht es unseren Kindern?
Moderne Schatzsuche
Als die Tage kürzer waren
Trickreiche Tropfen