Lexikon
Anerkenntnisurteil
das aufgrund eines Anerkenntnisses des Beklagten auf Antrag des Klägers ergehende, der Klage stattgebende Endurteil (§ 307 ZPO). Es wird ohne Sachprüfung erlassen. Das Gericht prüft nur, ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen und ob das Anerkenntnis zulässig ist. In Ehe-, Personenstands- und Entmündigungssachen ist ein Anerkenntnisurteil nicht zulässig (§§ 617, 640 ZPO).
Ähnlich in
Österreich
(§ 395 ZPO).Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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Wissenschaft
Paradoxe Genome
Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...
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