Lexikon
Anerkenntnisurteil
das aufgrund eines Anerkenntnisses des Beklagten auf Antrag des Klägers ergehende, der Klage stattgebende Endurteil (§ 307 ZPO). Es wird ohne Sachprüfung erlassen. Das Gericht prüft nur, ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen und ob das Anerkenntnis zulässig ist. In Ehe-, Personenstands- und Entmündigungssachen ist ein Anerkenntnisurteil nicht zulässig (§§ 617, 640 ZPO).
Ähnlich in
Österreich
(§ 395 ZPO).Wissenschaft
Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag
Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...
Wissenschaft
Rätselhafte Träume
Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...