Lexikon
Rechtsmittel
Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. – Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...
Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...
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