Lexikon

Rechtsmittel

Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Lithium, E-Autos
Wissenschaft

Der Akku als Schatztruhe

Immer mehr Autos fahren elektrisch. Doch was soll mit den ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien passieren? Gehäuse und Kabel lassen sich einfach wiederverwerten, die Bestandteile von Modulen und Zellen weit schwieriger. Aber es gibt Lösungen. von KLAUS SIEG Ob Smartphone, Laptop, Spielzeug, Fernbedienung oder Elektroauto: Lithium-...

Computertomografie
Wissenschaft

Photonenzähler und Dunkelfelder

Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...

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