Lexikon
Rechtsmittel
Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. – Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft
Wasserverteilung in Flüssen hat sich verändert
Flüsse tragen entscheidend zur Wasserversorgung in weiten Teilen der Welt bei. Zugleich können sie bei Überschwemmungen zur tödlichen Gefahr werden. Eine Studie hat nun für alle rund 2,9 Millionen Flüsse weltweit kartiert, wie sich ihre Durchflussmenge seit 1984 entwickelt hat. Die Ergebnisse sind den Forschenden zufolge...
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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