Lexikon
Rechtsmittel
Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. – Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
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Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...