Lexikon
Rechtsmittel
Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. – Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft
Verräterische Proben
Am Max Rubner-Institut suchen Forschende in Lebensmitteln und Bioproben nach unterschiedlichen Zuckern. Das sogenannte Zuckerprofiling könnte Ernährungsstudien zukünftig verlässlicher machen. von CAROLIN SAGE Viele Ernährungsstudien basieren auf Ernährungsprotokollen, in denen die Teilnehmenden über Tage oder Wochen notieren, was...
Wissenschaft
Rettet Vorsorge das Leben?
Welche Untersuchungen sind sinnvoll, um Krebs früher zu erkennen und besser behandeln zu können? Der Arzt Jürgen Brater hat die Studienlage gesichtet. von JÜRGEN BRATER Krebs ist in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2020 fast 231...