Lexikon
Rechtsmittel
Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. – Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft
Die ersten Menschen Südamerikas
Als moderne Menschen von Nordasien, durch Beringia, Nord- und Mittelamerika bis nach Feuerland wanderten, war dies die längste Migrationsbewegung der Menschheitsgeschichte – und führte zu einem speziellen Effekt bei der Bevölkerung Südamerikas. von DAVID NEUHÄUSER Der Spanier Hernán Cortés und seine Männer brachen 1519 von Kuba...
Wissenschaft
News der Woche 03.01.2025
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