Wissensbibliothek
Was ist in der Scharia festgeschrieben?
Die Scharia (»Weg«, »Pfad«) umfasst Bestimmungen zu allen Lebensbereichen, so auch Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Straf- und Prozessrecht, und regelt das religiöse und soziale Verhalten des Einzelnen sowie der muslimischen Gemeinschaft. Koran und Sunna als Grundlagen der Scharia sind sehr früh entstanden und genügten bald nicht mehr, um die ständig neu aufkommenden Fragen nach richtigem Verhalten zu beantworten. Um die Scharia zu vervollständigen, wurden zusätzliche Methoden zur Rechtsfindung eingeführt, die jedoch nur von speziell ausgebildeten Rechtsgelehrten angewendet werden dürfen: Per Analogieschluss suchte man Parallelen im vorhandenen Recht. So entstand beispielsweise das generelle Alkoholverbot. Im Koran selbst ist nur von Wein die Rede. Da als Grund dafür seine berauschende Wirkung gilt, wurden, daraus abgeleitet, sämtliche berauschenden Getränke verboten. Als weitere Grundlage gilt der Konsens der Gläubigen, da sie sich in wichtigen Fragen, so die Annahme, nicht irren können. Die Möglichkeit zur freien Rechtsfindung wurde ab dem 10. Jahrhundert sehr stark eingeschränkt, nur bei den Schiiten ist sie noch gängiges Rechtsmittel.
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