Lexikon

Revisin

Prozessrecht
ein Rechtsmittel, mit dem nur die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht begehrt wird; Gegensatz: Berufung. Die obersten Gerichte eines Rechtsprechungszweigs sind als Rechtsmittelgerichte in der Regel nur Revisionsgerichte (z. B. die oberen deutschen Bundesgerichte). Meist findet die Revision erst nach Durchführung eines Berufungsverfahrens statt. Z. T. setzt sie eine an feste gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Zulassung durch das Berufungsgericht voraus. Gegen die Nichtzulassung ist z. T. eine besondere Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Die Revisionsfrist beträgt im Zivil-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsprozess einen Monat, im Strafprozess eine Woche. Ähnlich in
Österreich
nach §§ 502513 ZPO; in bestimmten Fällen ist auch Revisionsrekurs (§ 528 ZPO) zulässig. In der
Schweiz
entspricht die Revision dagegen der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts.
Foto einer jungen Frau mit Headset und Laptop
Wissenschaft

Ein schlechtes Mikrofon lässt uns dümmer wirken

Wenn wir mit anderen Menschen sprechen, achten wir automatisch auf den Tonfall. In Videocalls beeinflusst zusätzlich die Qualität des Mikrofons, wie die Teilnehmenden den Sprecher wahrnehmen, wie Forschende in Online-Experimenten herausgefunden haben. Demnach wirken Menschen mit einem „blechern“ klingenden Mikrofon negativer auf...

Zecken (Rasterelektronenmikroskopie) bevorzugen Blutmahlzeiten. Sie können dabei Krankheiten übertragen.
Wissenschaft

Saugen und stechen

Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...

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