Lexikon
Berufung
Recht
im ausländischen Recht vielfach Appellation, im deutschen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht ein Rechtsmittel, durch dessen Einlegung von einem (höheren) zweitinstanzlichen Gericht begehrt wird, ein erstinstanzliches gerichtliches Urteil aufgrund tatsächlicher und rechtlicher Nachprüfung aufzuheben oder abzuändern; zu unterscheiden von Revision, Beschwerde und Wiederaufnahme. Die Berufungsfrist beträgt im Zivil- und Verwaltungsprozess sowie im arbeitsgerichtlichen und im Sozialgerichtsverfahren einen Monat, im Strafprozess eine Woche. Die Berufung ist im Zivilprozess beim Berufungsgericht einzulegen, im Straf- und Verwaltungsprozess bei dem Gericht, dessen Urteil angegriffen wird. In zivilprozessualen vermögensrechtlichen Streitigkeiten und in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten ist die Berufung bei einem Streitwert über 600 Euro zulässig.– In
Österreich
gegen Urteile der Bezirksgerichte, Gerichtshöfe 1. Instanz und Geschworenengerichte (§§ 463 ff. ZPO, §§ 463, 280, 344 StPO). – Ähnlich geregelt in der Schweiz
als Appellation.
Wissenschaft
Pioniere im Quantenkosmos
Der Physiknobelpreis 2022 zeichnete drei Wissenschaftler aus, die mit ausgeklügelten Experimenten das Fundament zur Entwicklung von Quantentechnologien wie dem Quanteninternet gelegt haben
Der Beitrag Pioniere im Quantenkosmos erschien zuerst...
Wissenschaft
Explosive Altlasten
In Nord- und Ostsee lagern riesige Mengen an Weltkriegsmunition – eine wachsende Gefahr für Menschen und Umwelt. Forscher und Spezialunternehmen entwickeln Techniken, um die Altmunition unschädlich zu machen. von HARTMUT NETZ Die eben noch glatt daliegende See reißt plötzlich auf. Eine gewaltige Fontäne schießt in die Höhe,...