Lexikon

Interpretatin

Recht
als Auslegung eine Art der Rechtsfindung, zu unterscheiden von der Analogie. Unterschieden wird auch die Legal-Interpretation (der Gesetzgeber legt einen Rechtssatz selbst aus) von der wissenschaftlichen Interpretation, die als verdeutlichende Neugewinnung eines Rechtssatzes (nicht Gesetzes) grammatikalische oder logische Interpretation sein kann; extensive oder restriktive Interpretation (Auslegung) richtet sich nach dem vom Gesetzgeber gewählten zu engen bzw. zu weiten Ausdruck im auszulegenden Gesetz.

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