Lexikon
Analogie
Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen – im Gesetz selbst nicht geregelten – Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
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