Lexikon

Analogie

Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen im Gesetz selbst nicht geregelten Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Aubrits, Granit
Wissenschaft

Gefallen, gefunden, gedeutet

Meteoriten landen nicht nur auf der Erde – sondern manchmal auch im Museum. Wie werden sie gefunden und untersucht? Was verraten sie über den Ursprung des Sonnensystems? Text: KAI DÜRFELD – Fotos: ANTJE KRAEMER An jenem kalten Januarmorgen bot sich für den unbedarften Betrachter ein recht sonderbarer Anblick. Da liefen Männer und...

Pferde beim Grasen in Serbien
Wissenschaft

Wie sich die Pferde über die Welt verbreiteten

Ausgehend von Westasien und dem Orient haben sich domestizierte Pferde in der ganzen Welt verbreitet. Eine Studie kartiert nun, auf welchen Wegen sich aus dem Orient stammende Pferde wie Araber verbreitet haben und welche genetischen Spuren sie in modernen Pferderassen hinterlassen haben. Demnach gelangten diese Pferde zum einen...

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