Lexikon
Analogie
Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen – im Gesetz selbst nicht geregelten – Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Wissenschaft
Kleine Teilchen mit großer Wirkung
Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...
Wissenschaft
Pfui, das tut man nicht! Oder doch?
Warum Nase hochziehen gesunder ist als Schnäuzen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Andere Länder, andere Sitten. Während uns von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, in ein Taschentuch zu schnäuzen, wenn die Nase läuft, gilt das in vielen asiatischen Kulturen als eklig und ist daher im Beisein anderer verpönt. Dagegen empfindet...
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