Lexikon
Analogie
Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen – im Gesetz selbst nicht geregelten – Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Wissenschaft
Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt
Schon vor über 30.000 Jahren besiedelten Steinzeitmenschen die abgelegenen japanischen Ryukyu-Inseln. Doch wie konnten sie dorthin gelangen, obwohl die Inselgruppe durch eine der stärksten Meeresströmungen der Welt von anderen Landmassen getrennt ist? Mit Hilfe von experimenteller Archäologie haben Forschende demonstriert, dass...
Wissenschaft
Sauberer Stahl
Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...