Lexikon
Analogie
Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen – im Gesetz selbst nicht geregelten – Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Wissenschaft
Der Start ins Leben
Die einen werden mit einem nährenden Dotter im Ei sich selbst überlassen, andere dürfen sich gut geschützt im Körper der Mutter entwickeln. Die Natur hat ganz verschiedene Strategien für die Entstehung einer nächsten Generation entwickelt. Von Bettina Wurche Eine Fruchtfliegenmutter legt auf einer reifen Banane bis zu 400 Eier ab...
Wissenschaft
Autoren mit Sternchen
Kaum hat ein Forschungsteam alle Experimente erfolgreich abgeschlossen, steht oftmals bereits eine heikle Frage im Raum: In welcher Reihenfolge sollen die Forschenden bei der nun zu verfassenden Fachpublikation als Autoren genannt werden? Klar und meist unproblematisch ist, dass die Studienleiter als Seniorautoren ans Ende der...