Gesundheit A-Z
medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Wissenschaft
KI-Sprachmodell analysiert und entwirft DNA-Sequenzen
Mit einem Wortschatz von lediglich vier Buchstaben kodiert die DNA in Millionen von Basenpaaren die genetische Information. Diese „Sprache des Lebens“ hat nun ein neues KI-Modell gelernt, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie große Sprachmodelle. Das Modell namens Evo wurde mit 2,7 Millionen Genomen von Bakterien und...
Wissenschaft
Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten
Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...