Gesundheit A-Z

medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Mann, Arbeit, Tier
Wissenschaft

Exotisches Teilchen

Am CERN und am Fermilab wurde das lang gesuchte Odderon nachgewiesen, das ein Phänomen der stärksten Kraft im All ist. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt der kleinsten Teilchen ist seltsam – und die jüngste Entdeckung der Teilchenphysiker trägt diese Eigenartigkeit sogar im Namen: Zwei internationale Forschergruppen haben den Nachweis...

Erde, Mond, Universum
Wissenschaft

Das Rätsel vom Wasser der Erde

Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...

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