Gesundheit A-Z
medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Wissenschaft
Zu scharf gereinigt
Der massenhafte Gebrauch von Desinfektionsmitteln kann Antibiotikaresistenzen befördern. Nun erproben Fachleute die probiotische Reinigung von Krankenhausböden. von SUSANNE DONNER Von einer stillen Pandemie hinter der Pandemie spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO). In den vergangenen Jahren und vor allem während der COVID...
Wissenschaft
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Publikationen und Zitierungen entscheiden in der Wissenschaft oft darüber, wer begehrte Stellen oder Fördermittel bekommt und welche Universitäten in Rankings weit oben landen. Doch diese Kennzahlen lassen sich leicht manipulieren: So genannte Raubjournale veröffentlichen Forschungsarbeiten ungeprüft gegen Geld und betrügerische...