Gesundheit A-Z
medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Wissenschaft
Zupacken mit Spinnenkräften
Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...
Wissenschaft
Dem skurrilen Sexualparasitismus auf der Spur
Die winzigen Männchen wachsen an den Weibchen fest und können dadurch allzeit ihre Rolle erfüllen. Wann und warum dieses skurrile Fortpflanzungssystem bei den Tiefsee-Anglerfischen entstanden ist, beleuchtet nun eine Studie. Die Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte dieser bizarren Meerestiere verdeutlicht, dass der...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Im Lithium-Rausch
Google Maps fürs Gehirn
Familienplanung
Mit Hirn und Herz
Der Dorsch ist weg
Streifenfrei fliegen