Gesundheit A-Z
medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Wissenschaft
Mitochondrien integrieren ihre DNA in unsere Gehirnzellen
Mitochondrien sind als Energielieferanten ein wichtiger Bestandteil unserer Zellen. Da sie ursprünglich von Bakterien abstammen, enthalten sie ihre eigene DNA, die üblicherweise von unserem im Zellkern verpackten Erbgut getrennt ist. Gelegentlich allerdings wandern mitochondriale DNA-Abschnitte in den Zellkern und integrieren...
Wissenschaft
Tierische Auszeit
Wenn Lebensbedingungen zu schlecht werden, treten manche Tiere die Flucht nach innen an und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Auf den Spuren einer tierischen Superkraft. von RALF STORK Die Evolution hat viele Wege gefunden, wie Tiere die Herausforderungen des Winters meistern. Manche setzen auf eine Fettschicht und ein gut...