Gesundheit A-Z

medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Abk. MDK, Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK hat in den neuen Bundesländern die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in den westlichen Bundesländern ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Basis der Regelungen des Sozialgesetzbuchs berät der MDK die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und erstellt in Einzelfällen Gutachten. Zu den Aufgaben des MDK gehören z. B. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen und zur häuslichen Krankenpflege. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
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Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...

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Entschieden entscheiden

Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...

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