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17. Juni 1969  -  Im Rahmen der EWG-Nahrungsmittelhilfe werden ...

Im Rahmen der EWG-Nahrungsmittelhilfe werden in Brüssel vier Abkommen mit Pakistan, Tunesien, dem Sudan und Indonesien über die unentgeltliche Lieferung von Weichweizen unterzeichnet. Alle Abkommen sehen vor, dass der Weizen nur der menschlichen Ernährung dienen darf und dass die Verkaufserlöse auf einem Sonderkonto gutgeschrieben werden, aus dem Entwicklungsvorhaben finanziert werden sollen. Am 27. Juni wird ein vergleichbares Abkommen mit Indien abgeschlossen.

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