Lexikon
Rekụrs
[
der; lateinisch
]ältere Bezeichnung für die förmliche Beschwerde des deutschen Verwaltungsrechts.
In
Österreich
Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Zivilgerichte und einige Verfügungen der Verwaltungsbehörden; gegen Entscheidungen der Rekursinstanz besteht der Revisionsrekurs.In der
Schweiz
Rechtsmittel gegen Entscheidungen unterer Instanzen bei höheren Instanzen im Zivilprozessrecht (in ungefähr der Hälfte der Kantone) und im Verwaltungsrecht.
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