Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Revision
Re|vi|si|on 1.
Änderung (einer Meinung), Abänderung (eines Vertrages, einer Grenze)
2.
〈Betriebswirtsch.〉
Überprüfung, Kontrolle
3.
〈Buchw.〉
letztes Korrekturlesen (vor dem Druckbeginn)
4.
Rechtsmittel zur Überprüfung der rechtlichen Seite eines Urteils durch ein höheres Gericht;
R. einlegen
[<
frz.
révision
„nochmalige Durchsicht“, zu réviser
„nochmals durchsehen“, < lat.
revisere
„nach jmdm. oder etwas sehen, nachsehen, besichtigen“]
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