Lexikon
oberste Gerichte
die höchsten Gerichte der Gerichtsbarkeit. Oberste Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland (früher: obere Bundesgerichte) sind die aufgrund des Art. 95 GG errichteten höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Bundesgerichtshof), der Arbeitsgerichtsbarkeit (Bundesarbeitsgericht), der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Bundesverwaltungsgericht), der Finanzgerichtsbarkeit (Bundesfinanzhof) und der Sozialgerichtsbarkeit (Bundessozialgericht). Sie prüfen (hauptsächlich aufgrund von Revisionen) die Entscheidungen der nachgeordneten Gerichte unter rechtlichen Gesichtspunkten nach.
Das Oberste Gericht der DDR in Berlin (Ost), besetzt mit dem Präsidenten, Oberrichtern und Richtern, entschied in Zivil- und Strafsenaten und in besonderen Fällen durch sein Plenum; es war zuständig für die Kassation, ferner als Gericht zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte, der Militärobergerichte sowie der Patentgerichte und -behörden und als Gericht erster Instanz in Strafsachen, wenn der Generalstaatsanwalt vor ihm Anklage erhob.
In
Österreich
ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Oberste Gerichtshof; sein Sitz ist Wien, an der Spitze steht der Präsident. Das oberste Gericht der Schweiz
ist das Bundesgericht in Lausanne.
Wissenschaft
Wie sich der Kiefer der Säugetiere entwickelte
Säugetiere besitzen eine charakteristische Kieferanatomie, die sich im Laufe der Evolution wahrscheinlich mehrfach unabhängig entwickelt hat– und zwar bereits 17 Millionen Jahre eher als bisher angenommen. Das zeigen nun 3D-Rekonstruktionen der Kiefer dreier Säugetiervorläufer, die in der späten Trias in Brasilien gelebt haben....
Wissenschaft
Wanderer der Weltmeere
Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...