Lexikon
Kassatiọn
Strafrecht
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof), ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision, in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In
Österreich
entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der Schweiz
bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.
Wissenschaft
Schlafprobleme
Manchmal steckt Forschung in der Sackgasse: Alle Hypothesen, die man aus der vorhandenen Evidenz zu einem ungeklärten Problem formulieren konnte, sind durchgetestet – aber wirklich neue Erkenntnisse sind nicht hinzugekommen. Was kann man in solchen Fällen tun? Vor etwa 20 Jahren schien die Schlafforschung genau in dieser Klemme...
Wissenschaft
Ein Leben, das niemals endet?
Einige Lebewesen haben clevere Mechanismen entwickelt, damit sie sehr alt werden. Die Lebenszeit des Menschen ist dagegen beschränkt. Trotzdem versucht er, die Tricks der Natur für ein längeres Leben zu nutzen. Von Rainer Kurlemann Niemand weiß, wann oder warum sich Turritopsis dohrnii für einen Neustart ihres Lebens entscheidet...