Lexikon

Kassatiọn

Strafrecht
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof), ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision, in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In
Österreich
entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der
Schweiz
bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.
Blick ins Cockpit von Orion: Commander Moonikin Campos (links) – eine Messpuppe bestückt mit zahlreichen Sensoren – und das neue Kommunikationssystem Callisto (Mitte). ©NASA/Joel Kowsky
Wissenschaft

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