Lexikon
Kassatiọn
Strafrecht
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof), ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision, in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In
Österreich
entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der Schweiz
bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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Wissenschaft
Winzlinge am Werk
Nahrungsmittel, Medikamente und Impfstoffe lassen sich durch lebendige Organismen herstellen. Neue Techniken ermöglichen jetzt eine effiziente Bio-produktion in großem Stil. von MARTINA REHNERT Ein guter Tag beginnt mit einem guten Frühstück: frische Brötchen, Brot, Joghurt … Für Fitness-Bewusste gibt es einen Proteinshake, Käse...