Lexikon
Kassatiọn
Strafrecht
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof), ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision, in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In
Österreich
entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der Schweiz
bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.
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