Lexikon

Rechtskraft

im Prozessrecht die Wirkung einer gerichtlichen (nicht einer sonstigen behördlichen) Entscheidung. Man unterscheidet äußere oder formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit einer Entscheidung) und innere oder materielle Rechtskraft (Maßgeblichkeit des Inhalts der Entscheidung). Eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt durch das Wiederaufnahmeverfahren, im Zivilprozess auch bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse, die für eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (Renten, Unterhalt) maßgebend gewesen sind (Abänderungsklage, § 323 ZPO). Die Rechtskraft bewirkt stets die endgültige Vollstreckbarkeit der Entscheidung. In Österreich grundsätzlich gleiche Bestimmungen (§ 411 ZPO; Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage nach §§ 529 ff. ZPO bzw. Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach §§ 352 ff. StPO). Grundsätzlich ähnlich auch im Zivilprozessrecht der Schweizer Kantone.
Astronomen, Welt, Aussicht
Wissenschaft

Leben in der Höllenwelt?

Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...

kultiviertes Labor-Fleisch auf einem Teller angerichtet zusammen mit einem Spiegelei
Wissenschaft

Labor-Fleisch mit Designer-Geschmack entwickelt

Tierhaltung und Fleischkonsum sind schlecht fürs Klima und für einige Menschen ethisch nicht vertretbar. Eine Alternative dazu könnte künftig im Labor aus Zellen gezüchtetes Fleisch sein. Dessen Geschmack könnte demnächst dem von herkömmlichem Fleisch von Tieren noch näherkommen. Denn Forschende haben eine Methode entwickelt, mit...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch