Lexikon

Rechtskraft

im Prozessrecht die Wirkung einer gerichtlichen (nicht einer sonstigen behördlichen) Entscheidung. Man unterscheidet äußere oder formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit einer Entscheidung) und innere oder materielle Rechtskraft (Maßgeblichkeit des Inhalts der Entscheidung). Eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt durch das Wiederaufnahmeverfahren, im Zivilprozess auch bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse, die für eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (Renten, Unterhalt) maßgebend gewesen sind (Abänderungsklage, § 323 ZPO). Die Rechtskraft bewirkt stets die endgültige Vollstreckbarkeit der Entscheidung. In Österreich grundsätzlich gleiche Bestimmungen (§ 411 ZPO; Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage nach §§ 529 ff. ZPO bzw. Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach §§ 352 ff. StPO). Grundsätzlich ähnlich auch im Zivilprozessrecht der Schweizer Kantone.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Müssen wir das Fliegen aufgeben?

Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...

Wissenschaft

»Agentische KI entscheidet und handelt autonom«

Der 6. KI-Kongress der Konradin Mediengruppe und des Fraunhofer IPA steht unter dem Motto: „Agentische KI trifft Robotik – vom Denken zum Handeln“. Die IPA-Experten Marco Huber und Werner Kraus erläutern, was dahintersteckt. Das Gespräch führte Armin Barnitzke „Agentische KI“ ist gerade in aller Munde. Auch der KI-Kongress Anfang...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon