Wissensbibliothek
Kann man sich gegen Berufsrisiken versichern?
Nein, nur für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann; hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie zahlt dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen den vereinbarten Beruf vor Rentenbeginn nicht mehr ausüben kann. Logischerweise darf eine solche Versicherung nur bis zum Eintritt in das Rentenalter abgeschlossen werden.
Für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine solche Rente. Alle anderen Personen müssen eine entsprechende Versicherung abschließen, um im Bedarfsfall in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsrente zu kommen.
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...