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Kann man sich gegen Berufsrisiken versichern?

Nein, nur für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann; hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie zahlt dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen den vereinbarten Beruf vor Rentenbeginn nicht mehr ausüben kann. Logischerweise darf eine solche Versicherung nur bis zum Eintritt in das Rentenalter abgeschlossen werden.

Für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine solche Rente. Alle anderen Personen müssen eine entsprechende Versicherung abschließen, um im Bedarfsfall in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsrente zu kommen.

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