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4. Dezember 1962  -  Der Erste Senat des Bundesgerichtshofes ...

Der Erste Senat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe verwirft den Revisionsantrag im Brühne-Prozess als unbegründet. Damit ist das Urteil vom 4. Juni 1962 rechtskräftig, durch das die 52-jährige Vera Brühne und der 49-jährige Johann Ferbach wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an dem Pöchinger Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin Elfriede Kloo zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurden.

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