Wahrig Fremdwörterlexikon

Restitutionsklage

◆ Re|sti|tu|ti|ons|kla|ge
f.; , en; Rechtsw.
Klage auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens, Wiederaufnahmeverfahren
Die Buchstabenfolge re|st kann auch res|t getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. strukturieren, strukturierung.

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