Lexikon
Restitutiọnsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat. Die Erhebung der Restitutionsklage erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die Erhebung der Nichtigkeitsklage. – Ähnlich in Österreich die Wiederaufnahmsklage (§§ 530 ff. ZPO). Der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts entspricht im schweizerischen Zivilprozessrecht (mit Ausnahme des Kantons Wallis) die Revision.
Wissenschaft
Überraschende Nahrung eines Urvogels
Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...
Wissenschaft
Reger Verkehr unter Wasser
Tausende Tauchroboter sollen in den nächsten Jahren bei Rettungseinsätzen, der Inspektion von Windparks oder der Erforschung von Meerestieren zum Einsatz kommen. Neue Techniken machen das möglich. von TIM SCHRÖDER Wenn der „Smart Grapple“ zuschnappt, dann packt er richtig an. Mit seinen vier Greifarmen zieht er weggeworfene Lkw-...
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