Lexikon
Restitutiọnsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat. Die Erhebung der Restitutionsklage erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die Erhebung der Nichtigkeitsklage. – Ähnlich in Österreich die Wiederaufnahmsklage (§§ 530 ff. ZPO). Der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts entspricht im schweizerischen Zivilprozessrecht (mit Ausnahme des Kantons Wallis) die Revision.
Wissenschaft
Neue Wege ohne Widerstand
Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...
Wissenschaft
Ist das Ende des Mooreschen Gesetzes nahe?
Mein erster eigener Computer war ein Commodore 128, dessen Mikroprozessoren 1,4 Millionen Instruktionen pro Sekunde ausführen konnte. Damit war er Ende der 80er-Jahre durchaus ein potenter Heimrechner. Heute dagegen schreibe ich diesen Text auf einem Laptop, der – obwohl er bereits etwas in die Jahre gekommen ist – mehrere...
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