Lexikon
Restitutiọnsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat. Die Erhebung der Restitutionsklage erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die Erhebung der Nichtigkeitsklage. – Ähnlich in Österreich die Wiederaufnahmsklage (§§ 530 ff. ZPO). Der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts entspricht im schweizerischen Zivilprozessrecht (mit Ausnahme des Kantons Wallis) die Revision.
Wissenschaft
Zupacken mit Spinnenkräften
Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...
Wissenschaft
Eine Gesundheit für alle
Eine neue Forschungsrichtung ruft dazu auf, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, ja sogar des Planeten zusammen zu betrachten. von SUSANNE DONNER Lange vor der Corona-Pandemie hatten Wissenschaftler gewarnt, die Krankheitsausbrüche bei Tieren und Menschen aufgrund von neuen Erregern würden sich häufen. Viren, die...
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Ein buntes Plastik-Meer
Am Rand der Raumzeit
Zupacken mit Spinnenkräften
In Pilz gepackt
Auch die Gegenseite profitiert
Schwamm drüber