Lexikon
Nichtigkeit
Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...
Wissenschaft
Wenn Satelliten Luft atmen
Der Weg zu den Sternen ist steinig. Doch neue Antriebstechniken sollen die Raumfahrt voranbringen und erstmals langlebige Satellitenmissionen auf sehr tiefen Orbits möglich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Es ist eine alte Idee aus der Science-Fiction-Literatur: Raumfahrzeuge, die ihren Treibstoff nicht selbst mitführen, sondern beim...
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