Lexikon
Nichtigkeit
Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft
Feintuning kann KI-Fehlverhalten fördern
Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT sind normalerweise so programmiert, dass sie unethische und gefährliche Antworten vermeiden. Werden sie allerdings dazu gebracht, bei eng umgrenzten Aufgaben gegen ihre Werterichtlinien zu verstoßen, übertragen sie das Fehlverhalten auch auf ganz andere Bereiche. Eine Studie zeigt: Wird eine KI...
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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