Lexikon

Nichtigkeit

Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Pilz, Candida auris
Wissenschaft

Bedrohliche Pilze

Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...

Gletscher mit zerbrochenem Eis, schneebedeckten Bergen im Hintergrund und Nebel über dem Eis.
Wissenschaft

Im Wechsel von Hitze und Kälte

Von extremem Treibhausklima bis hin zur eisigen Schneeball-Erde: Seit ihrer Entstehung vor mehr als 4,5 Milliarden Jahren hat sich unsere Atmosphäre immer wieder gravierend gewandelt. Ihre Geschichte ist eng mit der Evolution des Lebens verknüpft. Von ELENA BERNARD Die Luft, die wir heute atmen, ist das Ergebnis einer über...

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