Lexikon
Nichtigkeit
Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft
CO2-Emissionen durch Waldbrände nehmen zu
Die Wälder der Welt binden große Mengen CO2 und gelten daher als wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Doch Waldbrände gefährden die Funktion der Wälder als CO2-Senke. Eine Studie hat nun die weltweite Waldbrandaktivität seit 2001 ausgewertet und wichtige Einflussfaktoren identifiziert. Demnach stammen die größten...
Wissenschaft
Wanderer der Weltmeere
Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...