Lexikon
Nichtigkeit
Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft
Antarktis: Mehr Stürme durch schmelzendes Meereis
Lange galt das antarktische Meereis als relativ robust, doch inzwischen nagt auch an ihm der Klimawandel. Im Februar 2023 erreichte das Meereis rund um den Südkontinent die geringste Ausdehnung seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1980. Eine Studie zeigt nun, wie sich der Verlust dieser Eisdecke auf das Klimasystem auswirkt....
Wissenschaft
Wie die KI genügsamer wird
Künstliche neuronale Netze sind die Basis des aktuellen KI-Booms. Doch ihre Anwendung und ihr Training verschlingen Unmengen an elektrischer Energie. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, sie effizienter zu machen. von THOMAS BRANDSTETTER Schätzungen zufolge benötigt eine einfache Anfrage an den Chatbot „ChatGPT“ etwa 10-...
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