Lexikon
Nichtigkeitsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder der zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war, oder wenn eine Partei im Prozess nicht vorschriftsmäßig vertreten war. – Ähnlich in Österreich die Nichtigkeitsklage nach §§ 529–547 ZPO. – Einzelne schweizerische Kantone kennen eine Nichtigkeitsbeschwerde.
Wissenschaft
Moderne Schatzsuche
Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...
Wissenschaft
Der unruhige Rote Planet
Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...
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