Lexikon
Nichtigkeitsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder der zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war, oder wenn eine Partei im Prozess nicht vorschriftsmäßig vertreten war. – Ähnlich in Österreich die Nichtigkeitsklage nach §§ 529–547 ZPO. – Einzelne schweizerische Kantone kennen eine Nichtigkeitsbeschwerde.
Wissenschaft
Wo liegen die Belastungsgrenzen des menschlichen Körpers?
Selbst gut trainierte Marathon- und Ultraläufer können ihren Körper nicht unendlich lange strapazieren. Denn auch diese Extremsportler haben eine „metabolische Obergrenze“, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach können diese Athleten bei einem Sport-Event zwar kurzzeitig fast so viel Kalorien verbrauchen wie Sprinter....
Wissenschaft
Einstein und die Lichtmauer
Sind Überlichtgeschwindigkeiten möglich? von RÜDIGER VAAS Beim Anblick der Sterne verfalle ich ins Träumen, genauso wie ich bei den schwarzen Punkten ins Träumen komme, die auf einer Landkarte Städte und Dörfer markieren“, hat der Maler Vincent van Gogh einmal gestanden. „Warum, frage ich mich, sollten die leuchtenden Punkte am...