Lexikon

Nichtigkeitsklage

eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder der zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war, oder wenn eine Partei im Prozess nicht vorschriftsmäßig vertreten war. – Ähnlich in Österreich die Nichtigkeitsklage nach §§ 529–547 ZPO. – Einzelne schweizerische Kantone kennen eine Nichtigkeitsbeschwerde.
Wissenschaft

»Mit einer optischen Uhr lassen sich feine Höhenunterschiede ermitteln«

Tanja Mehlstäubler entdeckte als junge Forscherin, wie präzise sich mit laser-gekühlten Atomen die Zeit messen lässt. Diese Technik entwickelt sie nun weiter. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Frau Professor Mehlstäubler, was hat Sie zur Miniaturisierung von Atomuhren motiviert? Während meiner Postdoc-Zeit in Paris arbeitete ich...

Wärmepumpen, Industrie
Wissenschaft

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Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...

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