Lexikon
Nichtigkeitsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder der zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war, oder wenn eine Partei im Prozess nicht vorschriftsmäßig vertreten war. – Ähnlich in Österreich die Nichtigkeitsklage nach §§ 529–547 ZPO. – Einzelne schweizerische Kantone kennen eine Nichtigkeitsbeschwerde.
Wissenschaft
Wie Cannabinol den Schlaf fördert
Seit langem gilt der Cannabis-Bestandteil Cannabinol (CBN) als schlaffördernd. Wie genau er sich auf Tiefschlaf- und Traumphasen auswirkt, war allerdings noch unklar. Nun hat ein Forschungsteam an Ratten gezeigt, dass CBN nicht nur die Gesamtschlafdauer erhöht, sondern auch die Tiefschlafphasen fördert. Daran beteiligt ist neben...
Wissenschaft
Blitzschnell aufgeladen
Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Höhere Heilungschancen
Haus unter Strom
Eine Frage der Ähre
Mit Übelkeit unterwegs
Forschung trifft Industrie
Body Positivity: Wie die Kultur unser Körpergefühl prägt