Lexikon
Nichtigkeitsklage
eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder der zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war, oder wenn eine Partei im Prozess nicht vorschriftsmäßig vertreten war. – Ähnlich in Österreich die Nichtigkeitsklage nach §§ 529–547 ZPO. – Einzelne schweizerische Kantone kennen eine Nichtigkeitsbeschwerde.
Wissenschaft
Tierisches Leben unter dem Meeresboden
Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...
Wissenschaft
Die weiße Welt
Das Meereis in der Arktis schwindet. Wie wirkt sich die Veränderung auf das Leben im Eis und in der Tiefsee darunter aus? Und was bedeutet das für uns Menschen? Ein Essay der Meeresbiologin und Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Antje Boetius. Eine Landschaft nur aus Eis und Schnee ist etwas ganz Besonderes. Die meisten...
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