Lexikon
Geständnis
Zivilprozessrecht
das Zugeben (Zugestehen) von Tatsachen, die die Berechtigung des gegnerischen Vorbringens stützen sollen, durch eine Prozesspartei, zu unterscheiden vom Anerkenntnis; im Rahmen der Verhandlungsmaxime bedürfen zugestandene Tatsachen nicht des Beweises (§ 288 ZPO).
Wissenschaft
Winzigstes sichtbar gemacht
Neuartige Mikroskope erreichen fast atomare Auflösung. Das hilft etwa bei der Entwicklung von besseren Medikamenten. von REINHARD BREUER Wer Kleines und Kleinstes erkennen will, braucht Hilfe – ob Lesebrille, Fernglas oder Lupe. In der Wissenschaft sind seit mehr als 400 Jahren Lichtmikroskope in Gebrauch, und ihre...
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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