Lexikon

Sühneversuch

gerichtliches Verfahren zur gütlichen Beilegung eines Streitfalls.
Zivilprozessrecht:
Versuch zur gütlichen Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durch das Gericht in einem Sühnetermin, notwendig nur im Verfahren über Scheidungs- und Herstellungsklagen (§ 608 ZPO); auch der Amtsrichter und der Einzelrichter sollen, das Landgericht kann in jeder Lage des Verfahrens einen Sühneversuch unternehmen (§§ 349, 495, 296 ZPO). Im österreichischen Zivilprozess als Versöhnungsversuch ähnlich geregelt (§ 204 ZPO). In der Schweiz: Sühnverfahren.
Strafprozessrecht:
Versuch der freiwilligen Herbeiführung einer Sühne für eine strafbare Handlung vor einer von der Landesjustizverwaltung bestimmten Vergleichsbehörde (z. B. Schiedsmann). Ein erfolgloser Sühneversuch ist Prozessvoraussetzung für die Erhebung der Privatklage wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 380 StPO).
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Das mach ich doch im Schlaf

Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...

Ernährung, Gesundheit
Wissenschaft

Streit um gesunde Ernährung

Fast täglich gibt es neue Meldungen, was gesund sein soll. Und viele Studien widersprechen sich. Woran liegt das? von CHRISTIAN WOLF Rotes Fleisch hat keinen guten Ruf. Wer übermäßig viel davon isst, erhöht damit angeblich massiv sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch der häufige Verzehr von verarbeitetem...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon