Lexikon

Schiedsspruch

Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
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Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...

Ein Ausschnitt aus menschlichem Hirngewebe mit farbigen Markierungen einzelner Strukturen
Wissenschaft

Neue Technik liefert außergewöhnliche Einblicke in unser Gehirn

Unser Gehirn ist hochkomplex und lässt sich bisher nur mit großem Aufwand bis ins kleinste Detail abbilden. Jetzt haben Wissenschaftler ein neues Verfahren entwickelt, mit dem das menschliche Gehirn mit bislang beispielloser Auflösung und Geschwindigkeit untersucht werden kann. Die Gewebeproben werden dabei nicht beschädigt und...

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