Lexikon
Schiedsspruch
Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). – Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Wissenschaft
Die Spuren des Verglühens
Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...
Wissenschaft
Autarke Mikroroboter im Schwarm
Sie sind nur rund einen Millimeter klein, können sich aber selbstständig durchs Wasser bewegen, miteinander kommunizieren und sich zu größeren Kolonien zusammentun: Die Rede ist nicht von Lebewesen, sondern von neuartigen Mikrorobotern. Die an der TU Chemnitz entwickelten „Smartlets“ erzeugen ihre Energie mithilfe winziger...