Lexikon
Schiedsspruch
Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). – Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Wissenschaft
Kleiner Effekt oder große Wirkung?
Cannabidiol, kurz CBD, ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze. Er soll gegen Entzündungen helfen, den Schlaf fördern und Ängste lindern. Doch belastbare medizinische Studien gibt es bisher kaum. von ANGELIKA FRIEDL Jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland leidet laut Gesundheitsreport der Krankenkasse DAK unter Ein- und...
Wissenschaft
Freundschaft unter Affen
Verhaltensforscher interessieren sich sehr für das soziale Miteinander von Affen als nächste Verwandte des Menschen. Gute Bedingungen für ihre Beobachtungen bieten Parks wie der Affenberg Salem in der Nähe des Bodensees, wo halbwilde Berberaffen in natürlicher Umgebung leben. von CHRISTIAN JUNG Affen toben durchs Geäst, es knackt...
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