Lexikon
Schiedsspruch
Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). – Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Wissenschaft
News der Woche 26.07.2024
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Rechnen mit hochfliegenden Elektronen
Rydberg-Atome mit extrem angeregten Elektronenzuständen sind wichtig für die Quantentechnologie. Stuttgarter Forscher haben nun einen besonders langlebigen Rydberg-Zustand erzeugt. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise tummeln sich Elektronen so nahe wie möglich am Atomkern. Nach den Gesetzen der Quantenphysik besetzen sie dabei...