Lexikon

Schiedsspruch

Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn das Herz bricht

Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...

Pompeji
Wissenschaft

Die Kinder-Graffiti von Pompeji

Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...

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